„Der Kampf um die Rückeroberung des vollständigen Gebrauchs der Sprache.“

Ernest Hemingway

Richtlinien

Reisestipendien

 

Allgemeine Vergaberichtlinien

 

Voraussetzung für die Bewilligung eines DÜF-Stipendiums ist ein entscheidungsreifer Antrag, der an die Geschäftsstelle des Deutschen Übersetzerfonds zu richten ist.

 

Anträge können grundsätzlich alle Übersetzer stellen, die nicht Mitglieder des Vorstands oder einer Jury des Deutschen Übersetzerfonds sind.

 

Bewerbungen werden jeweils zum 31. März und 30. September entgegengenommen. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine fachkundige, unabhängige Jury, die innerhalb von zwei Monaten nach Bewerbungsschluss zusammentritt.

 

Die Bewilligung eines Arbeits- oder Reisestipendiums, eines Johann-Joachim-Christoph-Bode-Stipendiums und eines Aufenthaltsstipendiums ist gebunden an ein in Arbeit befindliches Übersetzungsprojekt mit Zielsprache Deutsch, für das ein Verlagsvertrag vorliegt. Der Verlagsvertrag soll die branchenüblichen Honorare nicht ohne triftigen Grund zu Lasten der Übersetzerin oder des Übersetzers unterschreiten. Günstigere Vertragsbedingungen und höhere Honorare können  bei der Bewilligung des Antrags und der Stipendienhöhe als Pluspunkt bewertet werden.

 

Reisestipendien zur allgemeinen landeskundlichen Information können in begründeten Fällen auch ohne konkretes Übersetzungsprojekt beantragt werden. Das Luise-Adelgunde-Victorie-Gottsched-Stipendium und das Barthold-Heinrich-Brockes-Stipendium sind nicht an ein vertragliches Übersetzungsprojekt gebunden; hierfür gelten die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen.

 

Die alternative Bewerbung für unterschiedliche Stipendienarten ist zulässig. Soweit die formalen Voraussetzungen gegeben sind, ist eine Wiederbewerbung mit demselben Projekt grundsätzlich möglich.

 

Der Verlagsvertrag soll nicht ohne triftigen Grund zu Lasten der Übersetzerin oder des Übersetzers von dem zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V./Verlegerausschuß und dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in der IG Medien zuletzt vereinbarten ”Normvertrag für den Abschluß von Übersetzungsverträgen” abweichen.

 

Die Entscheidung der Jury wird den Antragstellern ohne Angabe von Gründen für die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags mitgeteilt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Die Geschäftsführung ist für die Auszahlung der Stipendien nach Maßgabe der Jury verantwortlich. Die Auszahlung kann in mehreren Raten erfolgen. Die Abtretung des Stipendiums an Dritte ist ausgeschlossen.

 

Die Verwendung des Stipendiums ist der Geschäftsstelle durch einen Sachbericht und ggf. durch ein Belegexemplar nachzuweisen. Zweckwidrig verwendete Mittel werden zurückgefordert. Über Fortzahlung, Aussetzung oder Rückforderung eines Stipendiums entscheidet die Jury.

 

Die Antragsunterlagen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird vorausgesetzt, dass die Stipendiaten mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Mitteilungen des Deutschen Übersetzerfonds einverstanden sind.

 

 

Antrag für ein Reisestipendium

 

In siebenfacher Ausfertigung (d.h. sieben identische, voneinander getrennte Stapel; bitte ohne Spiralbindung oder Heftnadeln) sind einzureichen:

 

dazu:

 

a) bei Reisen in Verbindung mit einem bestimmten Übersetzungsprojekt:

 

 

b) bei allgemein landeskundlichen Reisen:

 


Außerdem bitten wir um Zusendung des ausgefüllten Bewerbungsformulars (als Word-Dokument, ohne Unterschrift) per Mail an mail(at)uebersetzerfonds.de; im Betreff bitte den Namen und die beantragte Stipendienart angeben.

 

Die Angaben werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung wird jedoch vorausgesetzt, daß die Empfänger der Förderung mit der Veröffentlichung ihres Namens in den Mitteilungen des Deutschen Übersetzerfonds einverstanden sind.

 

 

Anschrift: 

Deutscher Übersetzerfonds

c/o Literarisches Colloquium Berlin

Am Sandwerder 5

14109 Berlin

mail@uebersetzerfonds.de

www.uebersetzerfonds.de           

Tel. 030 / 80 49 08 56

Fax 030 / 80 49 08 57

 

Einsendeschluß für Anträge: zweimal jährlich, jeweils am 31. März und am 30.September